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Mediation

Dieser Text beschreibt Mediation.


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Mediation Artikel

Dieser Artikel beschäftigt sich mit Mediation in dem allgemeinen Sinn von Vermittlung, für die Epoche in der Schweiz siehe Mediation (Geschichte).


Mediation ist Verhandlung zwischen Konfliktparteien in dem Beisein eines neutralen Dritten (Mediator), der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet.

Sie dient der gütlichen Einigung zwischen den Parteien. Dabei entscheidet nicht der Mediator, sondern ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen. Die Freiwilligkeit der Parteien ist unbedingte Voraussetzung einer Mediation.

Der Mediator oder die Mediatorin wird keinerlei Vorschläge machen, sondern die Parteien durch einen besonderen Kommunikationsprozess, ein Modul, welches aus festgelegten Arbeitsschritten besteht, führen. Diese setzen sich aus 3 bis 15 Teilschritten zusammen.

Innerhalb der psychologischen Beratung ist die Mediation eine Kommunikationsmethode mit dem Schwerpunkt Konfliktlösung . Sie ist auch unter der Nennung Streitschlichtung bekannt.

Erfolgreich eingebundenins Gerichtswesen ist die Mediation in Australien, wo es unabdingbar ist, außer bei Gewalt, Sexualverbrechen und Kapitalverbrechen mit Beträgen über 200 Tausend austr. Dollar. In Ausnahmefällen können sogar solche Fälle mediativ behandelt werden. Der Mediator unterliegt langen und vielschichtigen Selektionsprozessen . Interviews und Beobachtung während der Ausbildung sorgen dafür, dass es in dem späteren Berufsleben des Mediators kaum Ausfälle gibt. In dem Prinzip können alle Auseinandersetzungen mediativ geregelt werden, dazu müsste die Ausbildung allerdings eindeutig verbessert und spezialisiert werden. Exakt so wichtig wie der Mediator selbst ist der so genannte Intake, der die eingehenden Fälle begutachtet, verteilt und auch aussortiert. Die Arbeit des Mediators ist stark davon abhängig, wie gut das System um ihn herum arbeitet. Dieses ist kaum in europäischen Ländern und fast gar nicht in Deutschland zu finden (Stand 2004).

häufige Konflikte sind:

  • Trennung und Scheidung von Ehe- und Lebenspartnern
  • Probleme zwischen Eltern und Jugendlichen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Mobbing / Berufsschwierigkeiten
  • Probleme in der Schule

Häufig ist die Mediation in betrieblichen oder familiären Konfliktsituationen die einzige Alternative zur Gerichtsverhandlung , die zeitlich und finanziell viel höhere Risiken für die Beteiligten birgt. Zudem sind die Parteien nach einer juristischen Auseinandersetzung häufig völlig zerstritten und das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört oder ganz zerstört.

Die Gerichte sind zwar gesetzlich verpflichtet, zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeizuführen und dies wird in der Regel auch versucht und gelingt in etwa ein Drittel aller Fälle. Bei einer vergleichsweisen Beendigung des Streits entfällt für den Richter die Mühe, ein Urteil schreiben zu müssen. Jedoch wird diese Konfliktlösung durch Schlichtung nicht mit einer Professionalität und einem Zeitaufwand betrieben wie bei einer Mediation eines Mediators. Die Gerichte beschränken sich auch ca. auf die Lösung des vorgetragenen juristischen Sachverhaltes; meist ist der Konflikt, der vor Gericht gebracht wird, aber ca. vordergründig, die Beziehungsprobleme, die hinter dem Konflikt stehen, werden und können kaum berücksichtigt werden.

Die Konfliktlösung durch einen professionellen Mediator ist nicht billig, bei untergeordneten Nachbarschaftsstreitigkeiten kann ein Gerichtsverfahren z. B. kostengünstiger sein. Mitunter bringt die Mediation keine Lösung, so das Kosten des Gerichtsverfahren zusätzlich anfallen. Andererseits besteht die Gefahr weitere gerichtlciher Auseinandersetzungen, soweit vor Gericht kein Konsens erzielt werden konnte. Der Nachbar z. B. der vor Gericht verloren hat, sucht häufig ein weiteres Verfahren, um den Gesichtsverlust auszugleichen.

Ausgehend von der Tatsache, dass Mediation eine Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung darstellt, gehört sie zur alternative dispute resolution (http://en.library.org/wiki/Alternative_dispute_resolution) (ADR).

Buch-Tipp: Gewaltfreie Kommunikation Das nenne ich Kommunikation Gewaltfreie Kommunikation - klingt, als ob es ca. in dem Privatbereich eingesetzt werden könnte. Dies ist absoluter Quatsch! Ich beschäftige mich schon länger mit dieser Technik, besuchte ein Seminar bei Marshall B. Rosenberg (eine faszinierende Persönlichkeit!), sowie ein Übungsseminar. Dies ist das Einsteigerbuch schlechthin....

Ausbildung

Der Zugang zur Tätigkeit des Mediators ist nicht einheitlich geregelt. Es gibt private Bildungseinrichtungen, die Ausbildungen zu dem Wirtschaftsmediator oder Familienmediator anbieten. Voraussetzung für die Ausbildung ist meist ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen: Jura, Psychologie oder Sozialpädagogik mit entsprechender praktischer Erfahrung. Es gibt aber auch Ausbildungsinstitute, die lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung fordern. Eine staatlich anerkannte Prüfung ist derzeit (Stand 07/03) in Deutschland nicht möglich. Die Ausbildungsstandards bei den anerkannten Instituten entsprechen aber europäischen Richtlinien. Die Qualifikation können Mediatoren nachweisen und bieten damit ein sicheres Qualitätsmerkmal für Hilfesuchende, wenn der/die Mediator/in einen Abschluss bzw. die Angehörigkeit bei einer der großen Organisationen nachweisen kann. Sie dürfen dann einen geschützten Titel wie z. B. Mediator/in BAFM tragen.

Missverstanden wird die Mediation in Deutschland, wo Arbeitsuchende zu Mediationsausbildungen geschickt werden, ohne eine Reifeprüfung überhaupt in Betracht zu ziehen. Anwälte nutzen den Begriff des Mediators in Deutschland mittlerweile oft, raten ihren Klienten zu einer Mediation –wobei die Neutralität damit schon gefährdet ist – und professionelles Arbeiten nicht mehr möglich sein kann. Es wird als Nebengeschäft missverstanden und dementsprechend auch von der Wertigkeit am untersten Limit gehalten.

Die von Anwälten als "Mediation" genannte Verfahrensweise ist häufig eine Streitschlichtung, die mit mediativen Mitteln angereichert ist. In dem Unterschied zur Mediation macht der Streitschlichter eigene Anregungen zur Kompromisslösung und weist auf die rechtliche Situation hin.

Der Mediator kann aus jedem Bereich des Lebens kommen, unabhängig von rechtlichen Kenntnissen. Die Entscheidung, wer tatsächlich die Ausbildung aufnehmen kann und wer nicht geeignet ist, sollte einem Gremium unterstehen und den Ausbildern. Pädagogisches Wissen und sozialwissenschaftlicher Hintergrund ist nicht vonnöten, erfahrungsgemäß (Australien, Community Justice Centers) eher hinderlich, genauso wie ein juristisches Fachwissen. Der Irrtum in Deutschland besteht darin, dass Anwälte sich berufen sehen, Mediation anbieten zu dürfen. Ein sehr falscher Ansatz, der in Ländern, in denen Mediation professionell ausgeübt wird, schon seit 10—15 Jahren nicht mehr gemacht wird.

Die Mediation von familienrechtlichen Streitigkeiten (z. B. Unterhalt, Umgangsrecht) sollte aber nicht ohne anwaltliche Begleitung beim Mediator erfolgen, damit nicht ein Kompromiss ausgehandelt wird, der eine Person gegenüber der herrschenden Rechtslage unangemessen benachteiligt.

Buch-Tipp: Grundschulkinder werden Streitschlichter. (Lernmaterialien) Empfehlenswert! Kinder als Streitschlichter - eine tolle Idee. Wir haben es an unserer Schule einmal ausprobiert und es klappt tatsächlich besser, als wenn wir Lehrer eingreifen. Die Kinder werden richtig selbstständig und benehmen sich wirklich sozial und erstaunlich einfühlsam. Dieses Programm ist wirklich für alle Schulen zu empfehlen.

Elemente und Grundlagen der Mediation

Grundsätzlich ein ausgebildeter professioneller Mediator und 2 Parteien, welche sich freiwillig zu einer Mediation entschlossen haben. Als einen kleinen Umriss über die Grundlagen kann folgende Beschreibung gelten, hat aber je nach Art und Weise und des Landes keinen unumstößlichen Wahrheitswert:

  • Drei Ebenen-Arbeit gem. Themenzentrierte Interaktion
    • Beziehungsebene (Transaktionsanalyse)
    • Prozess (Beziehungsverlauf)
    • Sachebene (meist das Problem)
  • Das Erkennen von Wahrnehmungs- und Entscheidungsmustern
  • Wahrnehmungsphänomene als Konfliktfaktoren bestimmen
  • Entscheidungsverzerrungen aufdecken

Kommunikative Aufgaben

  • Sache und Person trennen
  • Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen (Störungen, Vertrauensverlust )
  • Interessenklärung (Erwartungen)
  • Verhandeln auf der Grundlage von Interessen statt Positionen
  • Kreative Ideensuche
  • Entdecken neuer Win-Win-Perspektiven
  • Bewertung und Auswahl von Optionen
  • Objektivierbare Bewertungskriterien finden
  • Operationalisierung von Optionen
  • Aushandeln von Interessenausgleich und Sozialplan bei Umstrukturierungen, Outsourcing oder Fusion

Kommunikationstechniken

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Arbeitsrecht, Vertragsrecht, BGB, HGB
  • Aufbau, inhaltliche und formale Kriterien einer Mediationsvereinbarung
  • Inhalte und Formerfordernisse, freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
  • Verhandeln vor der Einigungsstelle
  • Zustandekommen und Besetzung der Einigungsstelle
  • Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung
  • Novellierung der Zivilprozessordnung

Der Transformationsansatz

  • Empowerment: Befähigung der Konfliktparteien zur Klärung eigener Interessen und Bedürfnisse
  • Recognition : Anerkennung der gegenseitigen Sichtweisen, Interessen und

Bedürfnisse

Kenntnisse in Konfliktbearbeitungsverfahren

  • Entscheidungshilfen für die Auswahl des geeigneten Konfliktlösungsverfahrens
  • Mediation als Beitrag zur Entwicklung einer konstruktiven Konfliktkultur
  • Interessengerechtes Verhandeln in dem Kontext des kollektiven Arbeitsrechts

Siehe auch: Umweltmediation, Schulmediation, Win-Win, Gewaltfreie Kommunikation.


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